Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Kündigung von Geschäftsanteilen bei einer Genossenschaft

 
Die Kündigung von Geschäftsanteilen, an einer Genossenschaft, wird im Genossenschaftsgesetz (GenG) geregelt. Unter Genossenschaften werden Personenvereinigungen mit Rechtspersönlichkeit und nicht geschlossener Mitgliederzahl bezeichnet.

Der Zweck der Gesellschaft liegt im Wesentlichen bei der Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der einzelnen Mitglieder mit gemeinschaftlichem Geschäftstrieb. Die Gesellschaft kann mit unbeschränkter oder beschränkter Haftung auftreten. Mitglieder mit Geschäftsanteilen sind Miteigentümer des Unternehmens.

Was genau ein Geschäftsanteil darstellt wird in §7 GenG definiert. Er bezeichnet die Höhe des Anteils am Stammkapital der Gesellschaft.

Im Folgenden wird genauer erklärt wie und wann die Geschäftsanteile an der Genossenschaft wieder gekündigt werden können und was es dabei zu beachten gilt.

Kündigungsfrist Die Kündigung des Mitglieds wird in §65 GenG geregelt. Grundsätzlich hat jedes Mitglied das Recht, seine Mitgliedschaft durch Kündigung zu beenden.

Wurde in der Satzung der Genossenschaft nichts abweichendes vereinbart muss die Kündigung zum Ende eines Geschäftsjahres, und wenigstens drei Monate vor Ablauf des Jahres, erklärt werden.

In der Satzung kann jedoch eine Kündigungsfrist von bis zu 5 Jahren vereinbart worden sein. Falls drei Viertel der Mitglieder Unternehmer sind kann die Frist sogar bis zu 10 Jahre betragen.

Bei einigen Genossenschaften kann der Anteil auch jederzeit fristlos oder auch öfters jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden.

Allerdings darf das Mitglied nicht mehr nach einer Vereinbarung mit der Genossenschaft oder nach der Satzung zur Beteiligung mit mehreren Anteilen verpflichtet sein. Das bedeutet im Regelfall, dass bei einer Kündigung aller Anteile auch die Mitgliedschaft ordnungsgemäß beendet werden muss.

Wichtig: Um die Kündigungsfrist einzuhalten muss das Kündigungsschreiben noch vor der Frist, bei der Genossenschaft, ankommen.

Widerruf bei neueren Verträgen Für die Mitgliedschaft in einer Genossenschaft und für die damit verbunden Geschäftsanteile besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.

Die Geschäftsanteile können daher nur widerrufen werden sofern in der Satzung der Genossenschaft eine Widerrufsmöglichkeit vereinbart wurde oder falls die Genossenschaft, aus Kulanz, einer Aufhebung des Vertrages zustimmt.

»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben

Außerordentliche bis fristlose Kündigung Eine falls ein ausreichend-wichtiger Grund vorliegt können die Geschäftsanteile auch außerordentlich oder in einigen Fällen auch ganz ohne Einhaltung einer Frist, also fristlos, gekündigt werden.

Im Folgenen typische Gründe für eine solche Kündigung:

  • Falls die Satzung eine Kündigungsfrist von mehr als zwei Jahren vorsieht, haben Mitglieder das Recht auf vorzeitige Kündigung sobald sie der Genossenschaft mindestens ein ganzes Jahr angehört haben (siehe auch §65 Nr.3 GenG) und Ihnen auf Grund der persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse eine längere Mitgliedschaft nicht zugemutet werden kann.

    Trifft dieser Fall zu kann außerordentlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten, gezählt zum Ende des Geschäftsjahres erklärt werden.

    Zum Ende der Mitgliedschaft können dann meist auch die Geschäftsanteile gekündigt werden.
  • Das Umwandlungsgesetz beschreibt abweichend zum Genossenschaftsgesetz ein weiteres Sonderkündigungsrecht, welches bei einem Rechtsformwechsel oder einer Verschmelzung der Genossenschaft eintritt. (UmwG §90 ff. & §207 Abs. 1i v.m § 270).

    In diesem Fall kann das Mitglied die Annahme der neuen Anteile verweigern, auch „Ausgeschlagen“ genannt.
  • Hat die Vertreterversammlung mit ¾ Mehrheit wesentliche Änderungen der Satzung beschlossen, besteht nach § 67a GenG ein außerordentliches Kündigungsrecht und das Mitglied kann innerhalb eines Monats außerordentlich zum Schluss des Geschäftsjahres kündigen.

    Ausnahme: Sofern das Mitglied als Vertreter tätig war und in der Versammlung anwesend war nur falls es dort auch den Änderungen widersprochen hat.

    Wichtig: Sollten die Entscheidungen in einer Generalversammlung entschieden worden sein und das Thema vorher ordnungsgemäß angekündigt worden sein und die Mitglieder hatten das Recht an der Versammlung teilzunehmen können diese nur kündigen sofern diese dort anwesend waren und widersprochen haben.
  • Falls laut der Genossenschaftssatzung die Mitgliedschaft an den Wohnort gebunden ist kann die Mitgliedschaft jederzeit zum Ende des Geschäftsjahres beendet werden (siehe auch §67 GenG).

    Das bedeutet in den meisten Satzungen auch, dass dann die Geschäftsanteile mit gekündigt werden können und meist auch zurückgegeben werden müssen.

    In der Regel ist dabei als Nachweis eine Kopie der Meldebscheinigung des neuen Wohnortes einzureichen. Falls ausgewandert wird ist eine Kopie der Abmeldung, aus Deutschland, mitzuschicken.

  • Wichtig: Werden die Geschäftsanteile aus einem der genannten oder einem anderen Grund gekündigt ist der Grund in Kündigungsschreiben anzugeben.

    Inhalt, Form und Versand der Kündigung Wenn die Geschäftsanteile bei einer Genossenschaft gekündigt werden sollten im Schreiben mindestens folgende Angaben gemacht werden:

    • Eigener Namen und Adresse, sowie der Genossenschaft.
    • Es muss eindeutig gesagt werden, dass die Geschäftsanteile gekündigt werden.
    • Es ist auch sinnvoll die Mitgliedsnummer anzugeben.
    • Falls außerordentlich oder sogar fristlos gekündigt wird ist auch der Grund zu nennen.
    • Ferner kann eine Löschung der personenbezogenen Daten, gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), gefordert werden.

      Durch diese Löschung können in der Regel auch spätere Rückwerbeversuche verhindert werden.
    • Ferner ist es sinnvoll um eine schriftliche Kündigungsbestätigung zu bitten.

    Da die Kündigung nur wirksam ist, wenn diese bei der Genossenschaft ankommt, ist es sinnvoll die Kündigung auf einem sicheren Wege mit einem Nachweis zu verschicken, zum Beispiel per Post als Einschreiben-Rückschein.

    Kündigung Geschäftsanteilen bei einer Genossenschaft Muster


    »Einfach mit dem Generator, für die Kündigung der Geschäftsanteile bei einer Genossenschaft, ein Schreiben erstellen...

    Kündigungsschreiben herunterladen:

    Kündigungsschreiben Geschäftsanteilen bei einer Genossenschaft Muster:
    Musterstadt, den 08.08.20XX
    Genossenschaft
    Strasse + Nr.
    Plz. + Ort
    Maria Mustermann
    Mustergasse 3
    21000 Musterstadt

    Kündigung des Geschäftsanteilen bei der XY Genossenschaft


    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit kündige ich meine Geschäftsanteilen bei der XY Genossenschaft fristgemäß zum XX.XX.20XX (oder: zum nächstmöglichen Termin).

    (
    Falls zutreffend: Auf Grund den am XX.XX.20XX beschlossen wesentlichen Änderungen an der Genossenschaftssatzung kündige ich meine Mitgliedschaft in der XY Genossenschaft, sowie meine Geschäftsanteile, zum nächstmöglichen Termin.

    Oder: Da ich seitdem XX.XX.20XX arbeitslos bin kündige ich aus wirtschaftlichen Gründen außerordentlich meine Mitgliedschaft und verweise auf § 65 Nr.3 GenG. Im gleichen Zuge kündige ich auch meine Geschäftsanteile zum nächstmöglichen Termin. Bitte teilen Sie mir mit falls Sie noch weitere Nachweise benötigen.
    )

    (Optional: Darüber hinaus kündige ich hiermit auch meine Mitgliedschaft in der XY Genossenschaft zum nächstmöglichen Termin.)

    Meine Mitgliedsnummer lautet: GM1234567.

    Hilfsweise kündige ich den Vertrag zum nächstmöglichen Termin.

    (Optional: Im gleichen Zuge fordere ich Sie auf alle über mich gespeicherten personenbezogenen Daten gänzlich zu löschen und mir die erfolgte Löschung, wie nach DSGVO vorgesehen, schriftlich zu bestätigen.)

    Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins zukommen.

    Mit freundlichen Grüßen


    Maria Mustermann
    Maria Mustermann

 
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